Verbot von Sonnenbrillen bei Demo ist rechtswidrig

Koblenz (jur). Grundsätzlich können Demonstranten den verpflichtenden Mund-Nasenschutz auch mit anderen Accessoires wie Sonnenbrille oder Kopfbedeckung kombinieren. Für Versammlungsteilnehmer gelte zwar ein Vermummungsverbot, dennoch müssen sie bei Sonnenschein eine Sonnenbrille tragen können oder aus religiösen Gründen einen Schleier, urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz in einer am Dienstag, 10. November 2020, verkündeten Entscheidung. (Az.: 3 K 371/20.KO). Das generelle Verbot, d ...

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