Verhalten des Vaters ist Schüler nicht zuzurechnen

Berlin (jur). Wenn ein Vater die Lehrer und die Schulleitung mit zahlreichen Dienstaufsichtsbeschwerden überzieht und die Lehrer sich von ihm bedroht fühlen, muss dafür nicht der Sohn büßen. Es gibt keine rechtliche Grundlage für die Überweisung des Kindes an eine andere Schule, stellte das Berliner Verwaltungsgericht in einem am Freitag, 27. November 2020, verkündeten Beschluss klar (Az.: VG 3 L 612/20). Der 15-jährige Schüler besucht eine Schule in Berlin-Tempelhof und hat durchweg ...

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