Verkehrssünder per Passfoto identifizieren
Koblenz (jur). Um die Identität der Person auf einem Blitzerfoto zu klären, darf das Einwohnermeldeamt der Bußgeldbehörde ein Passfoto aushändigen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Mittwoch, 18. November 2020, bekanntgegebenen Beschluss entschieden (Az.: 3 OWi 6 SsBs 258/20). Wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung hatte das Amtsgericht Mainz gegen den Kläger eine Geldbuße in Höhe von 150 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Dagegen machte der Mann ...
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