Vermarktung von E-Zigarette mit Cannabidiol ist rechtens
Luxemburg (jur). Cannabisprodukte dürfen nicht über einen Kamm geschoren und pauschalen Handelsbeschränkungen unterworfen werden. Handelsbeschränkungen sind nur erlaubt, wenn dies beim konkreten Produkt aus gesundheitlichen Gründen gerechtfertigt ist, urteilte am Donnerstag, 19. November 2020, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-663/18). Danach muss Frankreich wohl den Handel mit Cannabidiol (CBD) zulassen, auch wenn es aus der gesamten Pflanze gewonnen wurde. In Frank ...
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