Während Corona dienen Friseure der Grundversorgung
Lüneburg (jur). Die Dienstleistungen von Nagel-, Piercing-, Kosmetik- und Tätowier-Studios dienen im Gegensatz zu denen von Friseursalons nicht in erster Linie der Grundversorgung der Bevölkerung. Deshalb müssen im Zuge der Corona-Pandemie angeordnete Betriebsschließungen in Niedersachsen vorerst hingenommen werden, entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in mehreren Entscheidungen am Dienstag, 10. November 2020 (Az.: 13 MN 409/20 u.a.). Es handelte sich dabei konkret ...
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