Wohnungsdurchsuchung zur Abschiebung nicht in der Nacht

Düsseldorf (jur). Die Ausländerbehörde darf die Wohnung eines betroffenen Ausländers wegen einer beabsichtigten Abschiebung nicht um 4.30 Uhr morgens durchsuchen. Eine solche nächtliche Durchsuchung zum Zweck der Abschiebung ist in der Regel unzulässig, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem am Dienstag, 17. November 2020, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag (Az.: 7 I 32/20). Die Tatsache, dass der geplante Abschiebeflug früh angesetzt ist, rechtfertige noch nicht die n ...

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