Zweiter Lockdown wohl noch verhältnismäßig

Mannheim (jur). Das seit dem 2. November 2020 geltende Beherbergungsverbot dürfte aufgrund staatlicher Hilfen zum Ausgleich der Umsatzeinbußen von Hotelbesitzern und der Gefahr für Leib und Leben verhältnismäßig sein. Vom Beherbergungsverbot betroffene Urlauber müssen zumindest im Eilverfahren wegen der schwerwiegenden Folgen der Corona-Pandemie zurückstehen und die Urlaubspläne ändern, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem am Donnerstag, 5. ...

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