Alltagsmaske aus Stoff ist kein Medizinprodukt

Hamm (jur). Eine „Stoffmaske“ ist kein Medizinprodukt – und Seife auch nicht. Händler können sie daher ohne weitere Hinweise verkaufen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Dienstag, 22. Dezember 2020, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: I-4 W 116/20). Bei „Alltagsmasken“ sei es „abwegig“, dass Verbraucher sie für eine „gesetzlich besonders geregelte Produktkategorie“ halten. Damit wies das OLG den Eilantrag eines Unternehmens in Isernhagen ab. Dies hatte ...

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