Bundesverwaltungsgericht erleichtert Flüchtlingen Nachzug des Ehepartners

Leipzig (jur). Auch wenn Flüchtlinge erst nach der Flucht im Ausland geheiratet haben, ist der Nachzug des Ehepartners zu einem in Deutschland anerkannten Flüchtling nicht ausgeschlossen. Entscheidend ist, ob dem Paar eine längere Trennung zumutbar ist, urteilte am Donnerstag, 17. Dezember 2020, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 1 C 30.19). „Besonderes Gewicht“ hat danach auch das Wohl eines gemeinsamen Kindes. Üblich dürfen anerkannte Flüchtlinge ihre Ehepartner nach Deut ...

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