DDR-Volkspolizisten erhalten keine höhere Rente

Kassel (jur). Für mehrere zehntausend ehemalige DDR-Polizisten führt das an sie ausgezahlte Verpflegungsgeld nicht zu einer höheren Rente, da es "nicht Bestandteil ihrer Besoldung" war, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 5 RS 1/20 u.a.) am Mittwoch, 9. Dezember 2020. Damit wies das Gericht mehrere ehemalige Volkspolizisten aus Thüringens und Sachsen ab. Die insgesamt vier Kläger hatten frühestens seit 1957 einen Zuschlag zur Besoldung für ihre Verpflegung erhalten. ...

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Anwalt SB

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