Deutsche Sozialhilfe im Ausland nur bei Notlage

Celle (jur). Familienangehörige von Auslandsdeutschen haben ohne eigenen deutschen Pass in der Regel keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Auslandsdeutsche könnten nur in außergewöhnlichen Härtefällen Leistungen beanspruchen, wenn ihnen eine Rückkehr nach Deutschland nicht möglich sei, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag, 14. Dezember 2020, veröffentlichten Urteil (Az.: L 8 SO 77/20). Ein 69 Jahre alter Mann aus Bremen, der 2017 mit seine ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3a9pnv3
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Widerruf von Subventionen ist fristgebunden

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

Keine Notarhaftung für 30 Jahre alten Ehevertrag