Heimbesucher zu Corona-Schnelltest verpflichtet
Aachen (jur). Pflegeheime müssen keine Besucher hereinlassen, wenn diese einen angebotenen Corona-Schnelltest ablehnen. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen am 23. Dezember 2020 entschieden (Az.: 6 L 949/20). Damit verwarf es eine Weihnachts-Ausnahme der Corona-Verordnung in Nordrhein-Westfalen. Bund und Länder hatten sich mit dem zweiten Lockdown ab dem 16. Dezember 2020 auch auf verpflichtende Schnelltests für Besucher von Pflegeheimen geeinigt. Für Nordrhein-Westfalen sollte jedoch ab d ...
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