In Baden-Württemberg kein Silvesterfeuerwerk im öffentlichen Raum

Mannheim (jur). Die Einwohner Baden-Württembergs dürfen aufgrund der Corona-Pandemie zum Jahreswechsel keine Böller oder Raketen im öffentlichen Raum zünden. Ein genereller Verzicht auf das Abbrennen "pyrotechnischer Gegenstände" ist damit noch nicht verbunden, denn Feuerwerkfans dürfen immer noch Feuerwerkskörper im privaten Raum abbrennen - zum Beispiel auf dem privatem Wohngrundstück, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim am Dienstag, 22. Dezember ...

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Anwalt SB

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