Jobcenter muss Umzugsunternehmen bezahlen

Dortmund (jur). Wegen des bestehenden Infektionsrisikos mit dem Coronavirus dürfen Jobcenter nicht auf studentischen Umzugshelfer verweisen, wenn eine Hartz-IV-Empfängerin umziehen muss. Da studentische Hilfskräfte aus mehreren Haushalten kommen und in der Regel nicht zusammen arbeiten, besteht ein höheres Infektionsrisiko als bei Mitarbeitern einer einzelnen Umzugsfirma, entschied das Sozialgericht Dortmund in einem am Dienstag, 8. Dezember 2020, verkündeten Beschluss (Az.: S 30 AS 4219/20 ...

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