Kassen müssen nur für Barthaarentfernung durch Ärzte zahlen

Kassel (jur). Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Mann-zu-Frau-Transsexuellen die Entfernung ihrer Barthaare nur durch Ärzte bezahlen. Kosmetiker beziehungsweise „Elektrologisten“ sind hierfür nicht zugelassen, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in vier am Freitag, 18. Dezember 2020, bekanntgegebenen Urteilen vom Vortag entschied (Az.: B 1 KR 4/20 R und weitere). Die Barthaarentfernung kann überwiegend mit einer sogenannten Laserepilation erfolgen. Da die Geräte weiße und g ...

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