Kein Einbürgerungsanspruch bei unzureichenden Deutschkenntnissen
Münster (jur). Ausländer müssen für eine Einbürgerung in Deutschland auch genügend in Deutsch schreiben können. Erreicht der Zuwanderer im vorgeschriebenen Deutsch-Test das zufriedenstellende Ergebnis B1 nur in den Bereichen Hören/Lesen und Sprechen, reicht dies für eine Einbürgerung nicht aus, urteilte am Donnerstag, 10. Dezember 2020, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster (Az.: 19 A 2379/18). Das Ergebnis B1 entspricht etwa einem fortgeschrittenen Anfänger ...
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