Keine Fahrtkostenübernahme nach Fingerverletzung
Neuruppin (jur). Wenn eine Mutter ihren vierjährigen Sohn wegen einer Fingerverletzung im Auto zur ambulanten Kinderchirurgie bringt, kann sie später keine Erstattung der Fahrtkosten von ihrer Krankenkasse verlangen. In einem kürzlich veröffentlichten Gerichtsbescheid vom 26. Oktober 2020 (Az.: S 20 KR 263/19) entschied das Sozialgericht Neuruppin, dass die Krankenkasse nur in besonderen Ausnahmefällen, wie z.B. bei Dialysebehandlungen oder in der Radioonkologie, Fahrten für ambulante Beha ...
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