Prüfung von Einzelfällen bei Europäischen Haftbefehlen aus Polen
Leipzig (jur). Mängel bezüglich der Unabhängigkeit der polnischen Justiz sind kein genereller Grund gegen die Vollstreckung eines in Polen ausgestellten Europäischen Haftbefehles. Die Vollstreckung ist jedoch zu verweigern, wenn es im konkreten Fall stichhaltige Gründe für die Annahme von Rechtsverletzungen gibt, urteilte am Donnerstag, 17. Dezember 2020, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-354/20 PPU und C-412/20 PPU). Im konkreten Fall hatte Polen zwei Europäische ...
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