Smartphone-App zur Kontaktvermittlung zwischen Taxi und Kunden ist zulässig

Luxemburg (jur). Eine App fürs Smartphone, die Kunden und Taxifahrer zusammenbringt, kann in der EU zulässig sein. Wenn der Betreiber der Anwendung sich nicht weiter in die beidseitigen Verträge einmischt, handelt es sich um einen "Dienst der Informationsgesellschaft", entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag, 3. Dezember 2020, in Luxemburg über die rumänische "Star Taxi App" (Fall Nr. C-62/19). Die nationalen Behörden können jedoch eine Zulassung verlangen, wenn "zwi ...

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