Ungarn verletzte wesentliche Grundsätze des EU-Asylrechts

Luxemburg (jur). Ungarn hat mit der Inhaftierung von Flüchtlingen in „Transitzonen“ und der umgehenden Rückführung von illegal im Land sich aufhaltenden Asylsuchenden wesentliche Grundsätze des EU-Asylrechts verletzt. Auch die starke Zuwanderung ist kein ausreichender Grund dafür, dass Ungarn ab 2015 Flüchtlinge inhaftiert, den Zugang zum Asylverfahren weitgehend ausgehebelt und Asylsuchende ohne Zugang zu ausreichenden Rechtsmitteln wieder über die ungarisch-serbische Grenze zurückf ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/37uBL76
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt