Bayern durfte kein generelles Alkoholverbot beschließen
München (jur). In Bayern darf Alkohol wieder im öffentlichen Raum konsumiert werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat mit Beschluss vom Dienstag, 19. Januar 2021 (Az.: 20 NE 21.76), das wegen der Corona-Pandemie erlassene generelle Alkoholverbot in ganz Bayern ausgesetzt. Die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, zur Schließung von Bibliotheken und Archiven sowie die 15-km-Regelung für Tagesausflüge von Touristen gelten nach dieser Entscheidung jedoch weiterhin. ...
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