Bei Rundfunkgebühr eher kein Anspruch auf Zahlung in bar
Luxemburg (jur). Die EU-Staaten dürfen die Barzahlung der Rundfunkgebühr aus Gründen des öffentlichen Interesses ausschließen. Die ausschließliche bargeldlose Zahlung des Rundfunkbeitrags kann gerechtfertigt sein, wenn eine sehr große Zahl von Rundfunkteilnehmern bei Barzahlung übermäßig hohe Verwaltungskosten verursachen würden, entschied die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg am Dienstag, 26. Januar 2021, in zwei Streitfällen mit dem Hessischen Rundfun ...
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