Bei Spätaussiedlern muss Bekenntnis zum deutschen Volkstum erkennbar sein

Leipzig (jur). Um als Spätaussiedler anerkannt zu werden, müssen sich die Betroffenen auch zum deutschen Volkstum bekannt haben. Der fortgeschrittene Gebrauch der deutschen Sprache durch eine Frau mit eingetragener russischer Nationalität reicht dafür nicht aus, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag, 26. Januar 2021 (Az.: 1 C 5.20). Im streitigen Fall ging es um eine Frau mit russischer Staatsangehörigkeit, die mittlerweile nach Deutschland eingereist war. In ihrem ...

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