Demente nicht im Obergeschoss bei ungesicherten Fenstern unterbringen
Karlsruhe (jur). Patienten mit Demenz und desorientierte Pflegeheimbewohner sollten nicht in einem Zimmer im Obergeschoss mit ungesicherten Fenstern untergebracht werden. Wegen der schwerwiegenden vorhersehbaren Folgen eines Unfalls besteht eine Sicherungspflicht des Heimträgers auch dann, wenn ein selbstgefährdendes Verhalten nicht besonders wahrscheinlich ist, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag, 14. Januar 2021 (Az.: III ZR 168/19). Im vorliegenden Fall wurde e ...
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/35TeJpj
Anwalt SB
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/35TeJpj
Anwalt SB
Comments
Post a Comment