„Einfach Beigeladene“ können bei überlangen Verfahren Entschädigung verlangen
Kassel (jur). Bei übermäßig langen Gerichtsverfahren können auch "einfach beigeladene" Prozessbeteiligte eine Entschädigung verlangen. Auch für sie gilt die Vermutung, dass sie wegen der überlangen Verfahrensdauer Nachteile erlitten haben, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am 17. Dezember 2020 entschied (Az.: B 10 ÜG 1/19 R). Demnach kann ein Wohnheim für Suchtkranke in Sachsen-Anhalt weiterhin mit einer Entschädigung rechnen. Im Jahr 2011 hatte ein Bewohner drei Klagen auf ...
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