Einseitige Erklärung muss von Berufsverband zurückgenommen werden

Hannover (jur). Die niedersächsische Pflegekammer muss nun auch eine im Gesetzgebungsverfahren abgegebene einseitige Erklärung zu ihrer geplanten Abschaffung zurücknehmen und darf sie nicht mehr verbreiten. Als berufsständische Kammer mit Pflichtmitgliedschaft dürfe sie nicht einseitig Stellung beziehen und Gegenpositionen zur Abschaffung der Körperschaft des öffentlichen Rechts verschweigen, entschied das Verwaltungsgericht Hannover in einem am Mittwoch, 6. Januar 2021, bekanntgegebenen ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3bfop0S
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt