Einseitige Erklärung muss von Berufsverband zurückgenommen werden
Hannover (jur). Die niedersächsische Pflegekammer muss nun auch eine im Gesetzgebungsverfahren abgegebene einseitige Erklärung zu ihrer geplanten Abschaffung zurücknehmen und darf sie nicht mehr verbreiten. Als berufsständische Kammer mit Pflichtmitgliedschaft dürfe sie nicht einseitig Stellung beziehen und Gegenpositionen zur Abschaffung der Körperschaft des öffentlichen Rechts verschweigen, entschied das Verwaltungsgericht Hannover in einem am Mittwoch, 6. Januar 2021, bekanntgegebenen ...
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