Einziehung von LKW wegen Schmuggel kann gegen EU-Grundrechtscharta verstoßen
Luxemburg (jur). Eine Spedition muss für den Schmuggel von antiken Münzen durch einen ihrer Fahrer nicht büßen. Nationale Vorschriften, die bei schwerem Schmuggel die Einziehung von Eigentum unbeteiligter Dritter vorsehen, in diesem Fall der Lastwagen als "Tatwerkzeug", verletzen die Eigentumsgarantie der EU-Grundrechtecharta, entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag, 14. Januar 2021 (Rechtssache C-393/19). Dies gelte zumindest dann, wenn der Transportunternehmer nichts von der ...
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