Erzbistum Köln muss keine Auskunft über Vermögensanlage geben

Münster (jur). Der Erzbischof von Köln muss einer Journalistin keine Auskunft über die Anlage seines Vermögens geben. Denn das Bistum handelt bei der Verwaltung seines Vermögens nicht als "Behörde" im Sinne des Presserechts, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am Dienstag, 19. Januar 2021, in Münster (Az.: 15 A 3047/19). Die klagende Journalistin wollte von dem Erzbistum wissen, in welcher Form sie die Kirchensteuereinnahmen angelegt hatte, ob z.B. in Aktien, A ...

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