Für Corona-Besucherkonzept darf Betriebsrat mitbestimmen

Köln (jur). Krankenhäuser müssen bei der Einführung von Besuchskonzepten zur Reduzierung des Risikos einer SARS-CoV-2-Infektion zunächst die Zustimmung des Betriebsrats einholen. Entscheidet sich der Träger eines Krankenhauses, Besuche zuzulassen, hat er die damit einhergehende Verpflichtung zum Gesundheitsschutz auch gegenüber den Mitarbeitern, entschied das Landesarbeitsgericht Köln am Freitag, 22. Januar 2021 mit einem Beschluss (Az.: 9 TaBV 58/20). Im vorliegenden Fall hatte der Bet ...

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