„Hinterbliebenengeld“ zum Ausgleich von seelischem Leid

Koblenz (jur). Das Hinterbliebenengeld, das nach dem fremdverschuldeten Tod eines nahen Angehörigen zu zahlen ist, hängt nicht von den gesundheitlichen Folgeschäden der Angehörigen ab. Es soll lediglich seelisches Leid ausgleichen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einer am Mittwoch, 13. Januar 2021, veröffentlichten Entscheidung betont (Az.: 12 U 870/20). Als Richtwert gilt ein Betrag von 10.000 EUR. Bei einem Mitverschulden des Verstorbenen wird dieser Betrag jedoch entsprechend ...

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