Hundefriseur darf trotz Corona arbeiten

Münster (jur). Das Fell des Hundes von einem Hundefriseur frisieren zu lassen, unterscheidet sich vom Schneiden menschlicher Haare. Die nordrhein-westfälische Corona-Schutzverordnung verbietet zur Eindämmung der Pandemie zwar Friseurdienstleistungen, nicht aber die Fellpflege durch einen Hundefriseur, entschied das Verwaltungsgericht Münster in einem am Mittwoch, 13. Januar 2021, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 5 L 7/21). Im Gegensatz zu einem normalen Friseursalon könne ein Hundefriseur ...

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