Impf-Vorrang für Pflegeheime gegenüber privaten Haushalten zulässig

Gelsenkirchen (jur). Ein 84-jähriges Ehepaar, das zu Hause lebt, kann trotz des hohen Alters keine sofortige Corona-Schutzimpfung verlangen. Es ist unstreitig, dass nach den nordrhein-westfälischen Vorschriften Bewohner von Pflegeheimen und dort tätige Mitarbeiter Vorrang bei der Impfung haben, entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Beschluss vom Montag, 11. Januar 2021 (Az.: 20 L 1812/20). Im vorliegenden Fall wollten die Kläger, die in ihrem Eigenheim in Essen wohnen, per ...

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