Impfbefehl für Soldaten ist zu befolgen

Leipzig (jur). Soldaten und Soldatinnen müssen sich auf Befehl impfen lassen. Weigern sie sich, den vorgegebenen Impftermin wahrzunehmen, stellt dies ein Dienstvergehen dar, das mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet werden kann, entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem am Montag, 18. Januar 2021, bekannt gegebenen Beschluss (Az.: 2 WNB 8.20). Die Pflicht zur Duldung von Routineimpfungen gehöre zum "Teil der soldatischen Gesundheiterhaltungspflicht", so die Richter in Leipzig. In dem ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3bXxD2i
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt