Impfbefehl für Soldaten ist zu befolgen

Leipzig (jur). Soldaten und Soldatinnen müssen sich auf Befehl impfen lassen. Weigern sie sich, den vorgegebenen Impftermin wahrzunehmen, stellt dies ein Dienstvergehen dar, das mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet werden kann, entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem am Montag, 18. Januar 2021, bekannt gegebenen Beschluss (Az.: 2 WNB 8.20). Die Pflicht zur Duldung von Routineimpfungen gehöre zum "Teil der soldatischen Gesundheiterhaltungspflicht", so die Richter in Leipzig. In dem ...

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