Inhalt illegaler Tonbänder darf nicht veröffentlicht werden

Straßburg (jur). Die Presse hat keinen Freibrief, Auszüge aus heimlich gemachten Tonaufnahmen zu veröffentlichen, selbst wenn es sich um öffentlich bekannte Personen handelt. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu den rechtswidrig abgehörten Gesprächen im Haus der inzwischen verstorbenen französischen Haupt-Anteilseignerin von L'Oréal, Liliane Bettencourt, entschieden (Az.: 281/15 und 34445/15). Die Freiheit der Meinungsäußerung bringe auch "Pflichten und ...

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