Jobcenter muss wegen Online-Unterricht Kosten für PC tragen
Erfurt (epd). Wenn Schüler, die Hartz-IV-Leistungen beziehen, wegen der Corona-Pandemie nur noch online unterrichtet werden, können sie vom Jobcenter verlangen, dass ihnen ein internetfähiger Computer mit Drucker gewährt wird. Die Kosten dafür stellen einen unabweisbaren laufenden Bedarf dar und nicht nur einen einmaligen Mehrbedarf, der nicht mehr durch reguläre Hartz-IV-Leistungen gedeckt werden kann, wie das Thüringer Landessozialgericht in einem am Dienstag, 19. Januar 2021, bekanntge ...
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