Jobcenter muss wegen Online-Unterricht Kosten für PC tragen

Erfurt (epd). Wenn Schüler, die Hartz-IV-Leistungen beziehen, wegen der Corona-Pandemie nur noch online unterrichtet werden, können sie vom Jobcenter verlangen, dass ihnen ein internetfähiger Computer mit Drucker gewährt wird. Die Kosten dafür stellen einen unabweisbaren laufenden Bedarf dar und nicht nur einen einmaligen Mehrbedarf, der nicht mehr durch reguläre Hartz-IV-Leistungen gedeckt werden kann, wie das Thüringer Landessozialgericht in einem am Dienstag, 19. Januar 2021, bekanntge ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2NttkS0
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Widerruf von Subventionen ist fristgebunden

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

Keine Notarhaftung für 30 Jahre alten Ehevertrag