Kein RF-Merkzeichen für behinderten Rentner

Osnabrück (jur). Nur weil behinderte Menschen aufgrund eines erhöhten Risikos einer COVID-19-Erkrankung öffentliche Veranstaltungen meiden, können sie sich deshalb nicht von der Rundfunkgebühr befreien lassen. Das Sozialgericht Osnabrück entschied in einem am Dienstag, 19. Januar 2021, veröffentlichten Gerichtsbescheid (Az.: S 30 SB 245/18), dass behinderte Menschen nur dann einen Anspruch auf das für die Befreiung von der Rundfunkgebühr erforderliche Merkmal RF haben, wenn sie wegen ...

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