Kein straffreier Schwangerschaftsabbruch ab Beginn der Geburt
Karlsruhe/Leipzig (jur). Ein straffreier Schwangerschaftsabbruch ist ab dem Beginn der Geburt an nicht möglich. Wird ein schwerst behindertes Zwillingskind nach einem in Absprache mit der Mutter durchgeführten Kaiserschnitt getötet, handelt es sich nicht um einen Schwangerschaftsabbruch, sondern um einen Totschlag, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Montag, 4. Januar 2021, veröffentlichten Beschluss (Az.: 5 StR 256/20). Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig hat damit in seiner ...
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