Kein straffreier Schwangerschaftsabbruch ab Beginn der Geburt

Karlsruhe/Leipzig (jur). Ein straffreier Schwangerschaftsabbruch ist ab dem Beginn der Geburt an nicht möglich. Wird ein schwerst behindertes Zwillingskind nach einem in Absprache mit der Mutter durchgeführten Kaiserschnitt getötet, handelt es sich nicht um einen Schwangerschaftsabbruch, sondern um einen Totschlag, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Montag, 4. Januar 2021, veröffentlichten Beschluss (Az.: 5 StR 256/20). Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig hat damit in seiner ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/38keWn6
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt