Kindeswohl minderjähriger Flüchtlinge von EuGH gestärkt

Luxemburg (jur). Die EU-Staaten dürfen minderjährige Flüchtlinge nur dann in ihr Herkunftsland zurückschicken, wenn es dort eine geeignete Aufnahmeeinrichtung für sie gibt. Andernfalls, so entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag, 14. Januar 2021 (Rechtssache C-441/19), darf generell keine Rückkehrentscheidung ergehen. Dies würde auch gegen das Kindeswohl verstoßen, wenn die Abschiebung bis zur Volljährigkeit des Kindes faktisch ausgesetzt bleibt. *h2* ...

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Anwalt SB

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