Krankenkasse muss ausnahmsweise Kosten für Hautstraffung übernehmen

Celle (jur). Wenn stark übergewichtige Menschen durch eine Operation massiv an Gewicht verlieren, darf die Krankenkasse den Versicherten nicht automatisch mit einer Verteilungsstörung des verbleibenden Fettes inklusive Hautüberschuss an den Oberarmen allein lassen. Hat der Hautüberschuss eine "entstellende Wirkung", kann die Armstraffung ausnahmsweise auf Kosten der Krankenkasse durchgeführt werden, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag, 4. ...

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