Strafbare NS-Sympathie bei Facebook
Osnabrück (jur). Wer ein Foto von Adolf Hitler und seinem damaligen Stellvertreter Rudolf Hess mitsamt Hakenkreuz-Armbinde kommentarlos auf Facebook postet, darf sich nicht über eine Geldstrafe wundern. Wenn die Fotos die positive Einstellung des Facebook-Mitglieds zur nationalsozialistischen Ideologie zum Ausdruck bringen, stellt ihre Veröffentlichung die strafbare Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen dar, entschied das Landgericht Osnabrück in einem am Montag, 18. ...
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3sJ6rKo
Anwalt SB
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3sJ6rKo
Anwalt SB
Comments
Post a Comment