Strafbare NS-Sympathie bei Facebook

Osnabrück (jur). Wer ein Foto von Adolf Hitler und seinem damaligen Stellvertreter Rudolf Hess mitsamt Hakenkreuz-Armbinde kommentarlos auf Facebook postet, darf sich nicht über eine Geldstrafe wundern. Wenn die Fotos die positive Einstellung des Facebook-Mitglieds zur nationalsozialistischen Ideologie zum Ausdruck bringen, stellt ihre Veröffentlichung die strafbare Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen dar, entschied das Landgericht Osnabrück in einem am Montag, 18. ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3sJ6rKo
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Widerruf von Subventionen ist fristgebunden

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

Keine Notarhaftung für 30 Jahre alten Ehevertrag