Strafbare NS-Sympathie bei Facebook

Osnabrück (jur). Wer ein Foto von Adolf Hitler und seinem damaligen Stellvertreter Rudolf Hess mitsamt Hakenkreuz-Armbinde kommentarlos auf Facebook postet, darf sich nicht über eine Geldstrafe wundern. Wenn die Fotos die positive Einstellung des Facebook-Mitglieds zur nationalsozialistischen Ideologie zum Ausdruck bringen, stellt ihre Veröffentlichung die strafbare Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen dar, entschied das Landgericht Osnabrück in einem am Montag, 18. ...

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