Teilzeit-Student kann Hartz IV bekommen

Darmstadt (jur). Teilzeitstudierende haben unter Umständen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. Denn Teilzeitstudenten haben keinen Anspruch auf Bafög-Förderung, so dass der gesetzliche Ausschluss vom Arbeitslosengeld II nicht greift, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Dienstag, 12. Januar 2021, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: L 9 AS 535/20 B ER). Studierende, Auszubildende und Schüler können nach den gesetzlichen Bestimmungen kein Arbeitslosengeld II ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3bzeT8U
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt