Teilzeit-Student kann Hartz IV bekommen
Darmstadt (jur). Teilzeitstudierende haben unter Umständen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. Denn Teilzeitstudenten haben keinen Anspruch auf Bafög-Förderung, so dass der gesetzliche Ausschluss vom Arbeitslosengeld II nicht greift, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Dienstag, 12. Januar 2021, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: L 9 AS 535/20 B ER). Studierende, Auszubildende und Schüler können nach den gesetzlichen Bestimmungen kein Arbeitslosengeld II ...
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