Versichertendaten dürfen von Krankenkassen weiterhin ausgewertet werden

Karlsruhe (jur). Gesetzliche Krankenkassen dürfen weiterhin Daten ihrer Versicherten auswerten, um Innovationen in der Gesundheitsversorgung zu entwickeln und ihren Mitgliedern individuelle Versorgungsmöglichkeiten anzubieten. Mit zwei am Dienstag, 26. Januar 2021, veröffentlichten Beschlüssen hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Beschwerde und einen Eilantrag hiergegen abgewiesen (Az.: 1 BvR 619/20 und 1 BvQ 108/20). Im Zusammenhang mit der Entwicklung der sogenannten elektro ...

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