30 Meter hoher Funkmast in Wohngebiet zulässig
Köln (jur). Eine gute Mobilfunkverbindung mit schnellem Internet kann einen 30 Meter hohen Mobilfunkmast in einem Wohngebiet rechtfertigen. Da eine ausreichende Verbindung mit Mobilfunk dem Allgemeinwohl dient, kann es zulässig sein, eine Baugenehmigung für einen solchen Mobilfunkmast zu erteilen, entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem am Dienstag, 2. März 2021, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 2 L 215/21). Im vorliegenden Fall wehrte sich ein Grundstückseigentümer aus Bergisch G ...
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