Auch mehrere Personen dürfen Individualsport im Freien betreiben
Berlin (jur). Wird durch eine Corona-Schutzverordnung ausnahmsweise die Ausübung von "Individualsport auf Sportanlagen" allein, zu zweit oder mit Haushaltsangehörigen erlaubt, dann können Sportbegeisterte ihren Sport auch im Freien ausüben. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg klargestellt (Az.: OVG 11 S 24/21). Im vorliegenden Fall wurde durch die Betreiberin eines Golfplatzes die Festst ...
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