Aufpreis für Flugumbuchung wegen Corona

Köln (jur). Nehmen Flugpassagiere eine Umbuchung aufgrund eines wegen Corona annullierten Fluges zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt in Anspruch, müssen sie mit einem Aufpreis rechnen. Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht kein "beliebiges kostenfreies Umbuchungsrecht außerhalb jeglichen Zusammenhangs mit der geplanten Reise, zum Beispiel auf einen Flug zu einer besonders teuren Reisezeit" vor, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem am Mittwoch, 3. März 2021, bekanntgegeb ...

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