Bank für Phishing-Schaden haftbar
Nürnberg (jur). Überlässt eine Ehefrau die Verwaltung ihres Kontos vollständig ihrem Ehemann, dann muss die Bank dennoch für einen Schaden aufgrund von Phishing haften. Denn die Kontobetreuung durch den Ehemann trägt nicht zu einer erhöhten Phishing-Gefahr bei, so das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem am Montag, 8. März 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 6 O 5935/19). Die Klägerin hatte die Verwaltung ihres Bankkontos vollständig auf ihren Ehemann übertragen. Sie hatte bereits b ...
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