Bei gemischter Bahnhofsnutzung ist auch Bauaufsicht zuständig

Schleswig (jur). Gegebenenfalls können auch betroffene Kommunen bei der Neugestaltung von Bahnhöfen mitreden. Das ist dann der Fall, wenn eine Mischnutzung auch mit Kultur und Gastronomie geplant ist, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein in Schleswig am Donnerstag, 4. März 2021 (Az.: 1 LB 28/20). Damit wurde der von der Stadt Schleswig verhängte Baustopp für den Umbau des dortigen Bahnhofs bestätigt. *h2*Investor hielt nur das Eisenbahnbundesamt für zuständig.* ...

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