BVerfG konkretisiert Vorgabe für Gutachter im Maßregelvollzug

Karlsruhe (jur). Bei regelmäßiger externer Überprüfung einer Unterbringung im Maßregelvollzug muss der Gutachter wirklich unabhängig von der Klinik sein, in der die Person untergebracht ist. Eine bloße räumliche Trennung ist nicht ausreichend, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 24. Februar 2021, bekanntgegebenen Beschluss betont (Az.: 2 BvR 2032/19). Private Kontakte und wirtschaftliche Interessen der Klinik dürften das Ergebnis nicht beeinflussen. Da ...

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