Cannabidiol-haltige Lebensmittel sind zulassungspflichtig
Berlin (jur). Lebensmittel, die den Wirkstoff von Cannabis, Cannabidiol, enthalten, dürfen nur mit Zulassung verkauft werden. Dabei handelt es sich um "neuartige Lebensmittel", für die vom EU-Recht eine Prüfung vorgesehen ist, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag, 15. März 2021, bekannt gegebenen Eilbeschluss (Az.: 14 L 37/21). Bei Cannabidiol (CBD) handelt es sich um einen Wirkstoff der Hanfpflanze, dem eine krampflösende und entzündungshemmende Wirkung zugeschriebe ...
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