Das besondere elektronische Anwaltspostfach ist hinreichend sicher

Karlsruhe (jur). Das für die Kommunikation zwischen Anwälten, der Justiz und den Behörden vorgeschriebene besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist ausreichend sicher. Anwälte können daher nicht verlangen, dass das beA wegen der vorgebrachten Sicherheitsbedenken ausschließlich mit einer speziellen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ausgestattet wird, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag, 22. März 2021 (Az.: AnwZ (Brfg) 2/20). Die Bundesrechtsanwaltskammer habe ...

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